Um eine erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Termine regelmäßig wahrgenommen werden. Deshalb gilt in unserer Praxis:

  • Für jede Verordnung werden 10 feste Behandlungstermine im Voraus vereinbart.
  • Nicht wahrgenommene Termine ohne Absage führen zum Abbruch der Verordnung und zum Verfall aller eingeplanten Termine. Außerdem müssen wir diesen Termin privat in Rechnung stellen.
  • Eine Absage aus wichtigem Grund ist nur möglich, wenn sie mindestens 24 Stunden vorher erfolgt – und innerhalb einer Verordnung nur einmal. Weitere Absagen führen ebenfalls zum Abbruch der Verordnung.

Wir möchten betonen:

  • Therapieziele können nur erreicht werden, wenn die Behandlung regelmäßig und zuverlässig stattfindet.
  • Es ist auch unseren wartenden Patient:innen gegenüber fair, wenn frei werdende Termine genutzt werden können.
  • Praxen sind den Krankenkassen gegenüber verpflichtet, eine Verordnung zu beenden, wenn die Behandlung nicht kontinuierlich erfolgt oder Hausaufgaben nicht erledigt werden.

Vielen Dank an alle Patient:innen, die engagiert mitarbeiten!
Nur durch verlässliche Termine können Verordnungen zügig abgeschlossen werden, Wartezeiten verkürzt und Patient:innen mit dringendem Bedarf schneller aufgenommen werden.