Die Teilhabe am Arbeitsleben ist für Gesundheit und Wohlbefinden so wichtig, dass sie im Sozialgesetzbuch IX gesondert geregelt ist. Wir sind speziell dafür ausgebildet, durch vielfältige Leistungen die Teilhabe von Menschen am Arbeitsleben zu unterstützen. Dabei kommen arbeitstherapeutische und arbeitsrehabilitative Verfahren in unterschiedlichen Versorgungsbereichen wie der Kranken-, Renten-und Unfallversicherung oder Arbeitsförderung zum Einsatz.
Ergotherapeutische Verfahren sind grundsätzlich klientenzentriert. Das bedeutet, unsere Klienten werden in der Regel am gesamten Behandlungsprozess mit dem Ziel der größtmöglichen Selbstständigkeit und Lebensqualität aktiv beteiligt.
Um eine erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Termine regelmäßig wahrgenommen werden. Deshalb gilt in unserer Praxis:
Wir möchten betonen:
Vielen Dank an alle Patient:innen, die engagiert mitarbeiten!
Nur durch verlässliche Termine können Verordnungen zügig abgeschlossen werden, Wartezeiten verkürzt und Patient:innen mit dringendem Bedarf schneller aufgenommen werden.