Wichtig für alle neuen Patient:innen und Interessierte
Um eine erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Termine regelmäßig wahrgenommen werden. Deshalb gilt in unserer Praxis:
- Für jede Verordnung werden 10 feste Behandlungstermine im Voraus vereinbart.
- Nicht wahrgenommene Termine ohne Absage führen zum Abbruch der Verordnung und zum Verfall aller eingeplanten Termine. Außerdem müssen wir diesen Termin privat in Rechnung stellen.
- Eine Absage aus wichtigem Grund ist nur möglich, wenn sie mindestens 24 Stunden vorher erfolgt – und innerhalb einer Verordnung nur einmal. Weitere Absagen führen ebenfalls zum Abbruch der Verordnung.
Wir möchten betonen:
- Therapieziele können nur erreicht werden, wenn die Behandlung regelmäßig und zuverlässig stattfindet.
- Es ist auch unseren wartenden Patient:innen gegenüber fair, wenn frei werdende Termine genutzt werden können.
- Praxen sind den Krankenkassen gegenüber verpflichtet, eine Verordnung zu beenden, wenn die Behandlung nicht kontinuierlich erfolgt oder Hausaufgaben nicht erledigt werden.
Vielen Dank an alle Patient:innen, die engagiert mitarbeiten!
Nur durch verlässliche Termine können Verordnungen zügig abgeschlossen werden, Wartezeiten verkürzt und Patient:innen mit dringendem Bedarf schneller aufgenommen werden.